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Information über Beauftragungen (Ex-Post-Transparenzverfahren)

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat in einem Gem. RdErl. d. MW d. StK u. d. übr. Min. v. 25.11.2011 - 24- 32570 u. a. Folgendes bekannt gegeben:

"Zur effektiven Vorbeugung gegen mögliche Unregelmäßigkeiten (z.B. Korruption, ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen) sind im Anschluss an ein durchgeführtes Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergaben) für Bauaufträge nach der VOB/A § 20 Abs.3 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der VOL/A §19 Abs.2  vom Auftraggeber folgende Informationen im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen (ohne Umsatzsteuer) einen Wert von 25.000 EUR überschreitet:

- Name und Anschrift des Auftraggebers
- Vergabeverfahren
- Auftragsgegenstand
- Ort der Ausführung
- Name und Anschrift des Auftragnehmers

Die Wahl des Veröffentlichungsweges ist abhängig vom Einzelfall und hat auf der Internetseite des Auftraggebers oder in geeigneten Veröffentlichungsorganen (z.B. regionale/ überregionale Tageszeitung, Fachzeitschriften) zu erfolgen."

 

Die Gemeinde Uetze hat sich entschieden, dieser Veröffentlichungspflicht auf ihrer Internetseite und zusätzlich auf der Internetseite www.bund.de nachzukommen und informiert fortlaufend. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt bei VOB Vergaben 6 Monate, bei VOL Vergaben 3 Monate.