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Ehrenamtskarte
Informationen zur Ehrenamtskarte
Warum Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte die Region Hannover und ihre angehörigen Städte und Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?
- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
- Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe)
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft)
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)
Wer kann die E-Karte bekommen?
Die E-Karte kann erhalten, wer sich im Regionsgebiet
- mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
- seit mindestens drei Jahren oder bestehen der Organisation
- ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht
- in einer Organisation
- ehrenamtlich engagiert und
- zum Stichtag mindestens 18 Jahre alt ist.
Die Region berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Die Region berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular bei der Wohnortgemeinde erhalten oder bei der unten genannten Adresse anfordern. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen.
Gemeinde Uetze
Ehrenamtskarte
Team Jugend, Familie und Senioren
Marktstraße 9
31311 Uetze
Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?
Inhaber/-innen der E-Karte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist bei der unten genannten Adresse oder im Internet unter www.freiwilligenserver.de erhältlich.
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Wann wird die E-Karte ausgegeben?
Die Ausgabe erfolgt entsprechend der Vorgaben, die von der Region Hannover oder der Gemeinde Uetze mitgeteilt worden sind.
Ansprechpartner/in
- Frau Heidi Mikoleit

Rathaus, Zimmer 125
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-160
E-Mail: kitaverwaltung@uetze.de
