Die Gemeinde Uetze stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Inhalt
Sie sind hier: Dienstleistung
Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Uetze.
Voraussetzung:
Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind im Einwohnermeldeamt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Gebühr:4,80 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpartner/in
Gemeinde UetzeMarktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-00
Fax: 05173 970-097
E-Mail: info@uetze.de
Internet: http://www.uetze.de
