weitere Informationen

Informationen über

Was ist los?

» weitere Veranstaltungen

Inhalt

Sie sind hier: Dienstleistung
 

Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung


Allgemeine Informationen

Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

An wen muss ich mich wenden?

Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie in der Regel an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.

Vorab sollten Sie sich beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erkundigen, in welche Genehmigungszuständigkeit Ihr Vorhaben einzuordnen ist.


Ansprechpartner/in bei der Gemeinde Uetze
Herr Jan Schultz vCard Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 006
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-325
Fax: 05173 970-297
E-Mail:


« zurück