weitere Informationen

Informationen über

Was ist los?

» weitere Veranstaltungen

Inhalt

Sie sind hier: Dienstleistung
 

Spielhallen


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben will, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigt einerseits eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) sowie andererseits seit dem 01.07.2012 eine glückspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der selbstständigen Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
  • Grundriss für die Betriebsräume für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
  • Nutzflächenberechnung
  • bei Neueinrichtung: Nutzungsgenehmigung oder Baugenehmigung des Bauamtes
  • Sozialkonzept zur Darlegung, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt bzw. wie diese behoben werden sollen (vgl. § 6 GlüStV i.V.m. dem Anhang ?Richtlinien zur Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht? zum GlüStV)

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes (AllGO) an. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem entstehenden Zeitaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Tätigkeit darf aber erst begonnen werden, wenn die Erlaubnisse erteilt wurden. Deswegen sollte der Antrag so rechtzeitig gestellt werden, dass die nötige Antragsprüfung bis zur geplanten Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden kann.

Rechtsgrundlage
Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 03.08.2012


Ansprechpartner/in bei der Gemeinde Uetze
Herr Andreas Kühne vCard Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 006
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-321
E-Mail:


« zurück