Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohnsitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, so ist das Fahrzeug auf die
neue Anschrift umzumelden und es ist ein neues Kfz-Kennzeichen zu beantragen.
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung,
wird die Änderung darin vorgenommen. Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil
II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
Voraussetzung:
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet bzw. angemeldet haben.
Ablauf:
Sie müssen den Antrag auf Ummeldung bei der Zulassungsbehörde stellen. Sie können auch einen Vertreter (z. B. Autohändler) mit Ihrer schriftlichen Vollmacht
beauftragen, den Antrag zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen wollen, kann die Anmeldung beziehungsweise Reservierung, je nach Angebot der Zulassungsbehörde, schon vor der Ummeldung persönlich,
schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der mit dieser Aufgabe betrauten Stadt und Gemeinde.
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Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
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Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
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Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
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gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
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bisherige Kennzeichen
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Versicherungsbestätigung
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gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
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Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (von einem Konto der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters) alternativ
eine Bescheinigung, wonach das Finanzamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder der Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht zusätzlich Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
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bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten
Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen
erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw.
Region Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche
ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.
Ansonsten können Sie die benötigten neuen Kennzeichenschilder während der Ummeldung herstellen lassen.
Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Kraftfahrzeugzulassungsstellen angesiedelt sind.
Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt,
das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.