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Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung


Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständge Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Ansprechpartner/in bei der Gemeinde Uetze
Frau Margitta Ludewig vCard Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 018
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-164
E-Mail:

Frau Stefanie Heidinger vCard Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 018
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-166
E-Mail:

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