Gemeinde Uetze
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Die Gemeinde Uetze weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde anzumelden sind.
Melde- und steuerpflichtig sind alle Hunde, die über drei Monate alt sind und die länger als drei aufeinander folgende Kalendermonate im Gemeindegebiet gehalten werden. Auch Zweithunde und weitere Hunde müssen angemeldet werden. Ob eine Steuerermäßigung oder -befreiung gewährt werden kann, wird im Einzelfall geprüft. Die Gemeinde Uetze bittet alle Hundehalter, ihren Hund möglichst unverzüglich anzumelden.
In nächster Zeit werden durch den Vollstreckungsdienst der Gemeinde Uetze verstärkt Kontrollen bezüglich der Anmeldung von Hunden durchgeführt.
Die zuständige Mitarbeiterin kann im Rathaus, Raum 021, oder telefonisch unter der Rufnummer 05173/ 970-022 erreicht werden.
Ansprechpartner/in
- Frau Annegret Behrens

Rathaus, Zimmer 019
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970-022
E-Mail: hundesteuer(at)uetze.de
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