Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/11/0592
|
|
Sachverhalt:
Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 1, Herrn Rolf-Peter Brandes, läuft Ende April 2021 aus. Zum Schiedsamtsbezirk 1 gehören die Ortschaften Altmerdingsen, Hänigsen, Katensen, Obershagen, Schwüblingsen und von der Ortschaft Uetze der Bereich Irenensee/ Spreewaldseen. Herr Brandes hat mitgeteilt, für eine weitere Amtszeit als Schiedsmann nicht zur Verfügung zu stehen.
Nach § 11 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Schiedsamtsgesetz) erhält jede Schiedsperson eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Möglichkeit, dass sich mehrere Schiedsämter in der Gemeinde gegenseitig vertreten, hat sich in der Gemeinde Uetze bewährt. Die neu zu wählende Person soll daher auch die Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk 2 übernehmen. Die Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk 1 nimmt weiterhin der Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks 2, Herr Dr. Horst Schrage, war.
Zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 1 hat die Gemeinde Uetze im August 2020 eine Pressemitteilung veröffentlicht und interessierte Personen dazu aufgerufen, sich zu bewerben. Dazu sind 3 Bewerbungen eingegangen. Die Bewerbungsunterlagen sind in der Anlage beigefügt. Es sind zu den eingegangenen Bewerbungen keine rechtlichen Gründe nach § 3 Schiedsamtsgesetz bekannt, welche gegen eine Wahl der genannten Personen sprechen.
Nach § 94 Abs. 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes ist der jeweilige Ortsrat bei der Wahl der für die Ortschaft zuständigen Schiedsperson zu hören.
Die Schiedsperson wird vom Rat auf 5 Jahre gewählt, § 4 des Schiedsamtsgesetzes, und bedarf nach § 5 des Schiedsamtsgesetzes der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Burgdorf.
Durch den Ortsrat können dem Rat weitere aus seiner Sicht geeignete Personen vorgeschlagen werden. Vorgeschlagene Personen sollen im Bezirk des Schiedsamtes, also im Bezirk 1, wohnen, § 3 Abs. 3 Nr. 2 Schiedsamtsgesetz.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Altmerdingsen, Dedenhausen, Dollbergen, Eltze, Hänigsen, Katensen, Obershagen, Schwüblingsen, Uetze empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
Für den Schiedsamtsbezirk 1 (Altmerdingsen, Hänigsen, Katensen, Obershagen, Schwüblingen, von Uetze der Bereich Irenensee/ Spreewaldseen) wird
Frau/ Herr_________________________, wohnhaft _________________
als Schiedsperson gewählt.
Die genannte Person wird ferner als stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortschaften Dedenhausen, Dollbergen, Eltze, Uetze ohne den Bereich Irenensee/ Spreewaldseen) gewählt.
Auswirkungen:
Demografie
Gleichstellung
Personalrat
Umwelt
Finanzen
Anlagen:
|