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Vorlage - VO/11/0582.06
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Sachverhalt:
Gem. § 110 Abs. 8 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Uetze spätestens mit der Haushaltssatzung ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen, sofern ein Haushaltsausgleich im Haushaltsjahr nicht erreicht werden kann.
Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes ist als Anlage VO/11/0582.06.I beigefügt.
Der Entwurf enthält seitens der Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2022 nur für den Bereich „Ertragsverbesserungen“ entsprechende Konsolidierungsvorschläge ohne Nennung von konkreten Konsolidierungsbeträgen. Die Konsolidierungsbeträge sind abhängig von der Steigerung der Prozentpunkte bei den Hebesätzen der Realsteuern und beim Gebührenaufkommen für Kindergarten, Krippen und Hort sowie beim Essensgeld.
In der Anlage II sind die alternativen Berechnungen dargestellt. Im Rahmen der Beschlussfassung sind die Hebesätze sowie die Kostendeckungsgrade festzulegen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Wirtschaft und Finanzen/der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Uetze wie folgt zu beschließen:
Das als Anlage beigefügte Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2021/2022 wird beschlossen.
Auswirkungen:
Finanzen
Auswirkungen auf die zukünftigen Rechnungsergebnisse der Gemeinde Uetze sowie auf die Entwicklung der Nettoposition und den Zeitpunkt einer drohenden Überschuldung.
Anlagen:
Anlage I: Haushaltssicherungskonzept
Anlage II: Konsolidierungsalternativen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | HSK 2021_2022_Neu (513 KB) | |||
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2 | 2020-08-17 HSK2021-Steuer-und Beitragserhöhungen (137 KB) |