Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/11/0614
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Sachverhalt:
Ratsherr Dieter Blanke verzichtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf sein Mandat im Rat der Gemeinde Uetze. Die Verzichtserklärung liegt dem Bürgermeister vor.
Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) stellt der Rat zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzung nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG vorliegt. Erst durch diesen Beschluss wird die Mitgliedschaft im Rat beendet.
Herrn Blanke ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Uetze stellt gemäß § 52 Abs. 2 des NKomVG fest, dass die Mitgliedschaft des Ratsherrn Dieter Blanke durch Verzicht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG mit Wirkung zum 15.12.2020 beendet ist.
Auswirkungen:
Handlungsfähigkeit von Rat und Verwaltung
Anlagen:
Verzichtserklärung
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1 | Verzichtserklärung (234 KB) |
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