Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/11/0614.01
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Sachverhalt:
Der Rat hat in der heutigen Sitzung gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Sitzverlust des Ratsherrn Dieter Blanke festgestellt.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen vom 11.09.2016 ist als Ersatzperson nach § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) Herr Jens Schumacher festgestellt worden. Herr Schumacher hat die Wahl angenommen.
Die Mitgliedschaft im Rat beginnt gemäß § 51 NKomVG mit der Annahme der Wahl, sowie (beim Nachrücken als Ersatzperson) mit dem Beschluss des Rates gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Belehrung ist auch für Ratsmitglieder durchzuführen und aktenkundig zu machen (§ 54 Abs. 3 NKomVG).
Weiterhin sind Ratsmitglieder nach § 60 NKomVG zu Beginn der ersten Sitzung an der sie teilnehmen förmlich zu verpflichten. Es besteht die Möglichkeit, dass sie diese Verpflichtung, ihre „Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten“, dadurch abgeben, dass sie dem Bürgermeister die Worte nachsprechen. Die Verpflichtungserklärung kann vom Bürgermeister durch Handschlag abgenommen werden.
Die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG kann mit der Verpflichtung nach § 60 NKomVG verbunden werden.
Auswirkungen:
Handlungsfähigkeit von Rat und Verwaltung
Anlagen:
Niederschrift zur Pflichtenbelehrung und Verpflichtung
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Anlagen: | |||||
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1 | Niederschrift zur Verpflichtung und Pflichtenbelehrung (45 KB) |
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