Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/11/0629
|
|
Sachverhalt:
Die Amtszeit des amtierenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Eltze, Herrn Ralf Boeck, endet am 30.04.2021. Da sich Herr Boeck nicht zur Wiederwahl gestellt hat, hat die Ortsfeuerwehr Eltze auf einer Mitgliederversammlung am 30.01.2021, die aufgrund der bestehenden Corona Pandemie unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt wurde, neu gewählt und schlägt dem Rat jetzt vor, Herrn Hauptfeuerwehrmann Thomas Haase, wohnhaft in Uetze-Eltze, Am Südfelde 2, zum neuen Ortsbrandmeister der Ortschaft Eltze zu ernennen.
Die für die Berufung zum Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr gemäß der Anlage 2 zu § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehr-Verordnung –FwVO) erforderlichen persönlichen Voraussetzungen werden von Herrn Thomas Haase derzeit noch nicht erfüllt.
Bis zur Absolvierung der erforderlichen zwei Gruppenführer-Lehrgänge, soll Herr Haase gemäß § 12 der Feuerwehrverordnung zunächst mit der kommissarischen Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten des Ortsbrandmeisters beauftragt werden.
Nach § 20 Abs. 4 des Nieders. Brandschutzgesetzes ist der Ortsbrandmeister vom Rat für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen. Die erforderliche Anhörung des Regionsbrandmeisters wurde eingeleitet. Gemäß § 5 Abs. 2 Ziffer 9 der Hauptsatzung ist der Ortsrat zu hören.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Uetze ernennt auf Vorschlag der Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Eltze und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters, Herrn Hauptfeuerwehrmann Thomas Haase, wohnhaft in Uetze-Eltze, Am Südfelde 2, für die Dauer von 6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortschaft Eltze. Er wird in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter berufen, wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Auswirkungen:
keine
Anlagen: